Zusatzprüfungen müssen unabhängig von den Wiederholungsprüfungen dann durchgeführt werden, wenn wesentliche Nutzungsänderungen, Änderungen, Reparaturen oder Erweiterungen an der baulichen Anlage erfolgten. Des Weiteren muss nach einem bekannt gewordenen Blitzeinschlag in das Blitzschutzsystem eine Zusatzprüfung durchgeführt werden.