Gemäß Teil 3 der DIN VDE 0185-3:2011-10 sind drei unterschiedliche Verfahren zur Ermittlung des Aufbaues von Auffangeinrichtungen bei Blitzschutzsystemen zulässig. Sofern größere Dachaufbauten auf der Dachfläche vorhanden sind, müssen diese durch Auffangstangen und/oder -masten geschützt werden. Diese Auffangeinrichtung muss deshalb höher sein als die zu schützenden Aufbauten/Bereiche. Im Rahmen des Schutzwinkelverfahrens wird der zu realisierende Schutzbereich ermittelt, indem gemäß Tabelle 2 im Teil 3 der DIN VDE 0185-305:2011-10 ein definierter Schutzwinkel an die Spitze der Auffangvorrichtung angelegt wird. Alle Elemente innerhalb dieses Schutzwinkels um die Auffangeinrichtung herum liegen dann in einem Schutzbereich.