Für den Schutz ebener Flächen wird angenommen, dass ein Maschennetz die gesamte Oberfläche schützt, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

a) Fangleitungen sind angeordnet an:

  • Dachkanten
  • Dachüberhängen,
  • den Dachfirsten, wenn die Dachneigung größer als 1/10 ist.

ANMERKUNG 1:
Das Maschenverfahren ist geeignet für waagerechte und geneigte Dächer ohne Wölbung.

ANMERKUNG 2:
Das Maschenverfahren ist geeignet für ebene Seitenflächen zum Schutz gegen Seiteneinschläge.

ANMERKUNG 3:
Wenn die Neigung des Daches größer ist als 1/10, können parallele Fangleitungen anstelle von Maschen verwendet werden, sofern deren Abstand nicht größer als die erforderliche Maschengröße ist.

b) Die Maschengrößen des Fangnetzwerkes sind nicht größer als die in Tabelle 2 angegebenen Werte.

c) Das Netzwerk der Fangeinrichtungen ist so ausgeführt, dass der Blitzstrom immer über mindestens zwei unterschiedliche metallene Wege zur Erdungsanlage abfließen kann.

d) Metallene Installationen ragen nicht aus dem durch die Fangeinrichtungen geschützten Volumen heraus.

e) Die Fangleitungen werden, soweit möglich, auf dem kürzesten und direkten Weg angeordnet.