Wird ein Oberflächenerder installiert, so muss dieser in einer Tiefe von min. 0,5 m und einem Abstand von min. 1,0 m zur baulichen Anlage verlegt werden.
Bei Tiefenerdern ist eine Länge von 2,5 m (für Antennen und Gebäude der Blitzschutzklassen III. und IV) ausreichend. Eine Mindestlänge brauch nicht eingehalten werden, wenn ein Erdungswiderstand kleiner als 10 Ohm erreicht wird.
Bei den Blitzschutzklassen I. und II. ist die Mindestlänge abhängig von dem ermittelten spezifischen Bodenwiderstandes.
In der Praxis haben sich Tiefenerder von 9,0 m Länge als vorteilhaft erwiesen.