Dachaufbauten mit einer leitfähigen Verbindung in das Gebäudeinnere müssen über den Schutzbereich einer oder mehrerer Fangstangen, einer höher installierten Fangeinrichtung oder Fangmasten geschützt werden. Diese Dachaufbauten dürfen nicht direkt oder über eine Funkenstrecke mit der Blitzschutzanlage verbunden werden. Durch eine solch unzulässige Verbindung können bei einem Blitzeinschlag in die bestehende Blitzschutzanlage Teilblitzströme in das Gebäudeinnere gelangen.
Dachaufbauten, die keine leitfähige Verbindung in das Gebäudeinnere haben, nicht höher als 0,3 m aus dem Dach herausragen, eine Fläche von 1,0 m² oder eine Länge von 2,0 m nicht überschreiten, müssen nicht separat geschützt werden.