Die Planung und Errichtung eines Blitzschutzsystems wird bestimmt durch die notwendige Blitzschutzklasse für das jeweilige Gebäude. Es existieren die Schutzklassen (SK) I-IV. Wobei die Schutzklasse IV die geringsten Anforderungen an ein Blitzschutzsystem stellt.
In der Regel kommt die Blitzschutzklasse IV in Deutschland nur selten zum Einsatz. Die meisten Gebäude werden in SK III und II eingestuft.
Stellen EX-Bereiche eine große Rolle innerhalb eines Gebäudes dar, so wird die SK I gewählt.
Die Blitzschutzklasse kann auf zwei Arten bestimmt werden. Zum einen durch die VDS-Richtlinie 2010:2005-07 als auch durch eine Risikoanalyse gemäß der DIN VDE 0185-305 Teil 2:2006-10.