Die Vorgaben bzw. Ablauf einer Überprüfung einer Blitzschutzanlage ist gemäß VDE 0185-305-3:2011-10 beschrieben. Weitere Details können anhand VDE 0185-305-3 Beiblatt 3 entnommen werden.

Die Prüfung des Blitzschutzsystems nach Abschnitt 7 in DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) ist von einer Blitzschutz-Fachkraft vorzunehmen.
Blitzschutzanlagen sollten, auch nach der Abnahmeprüfung, in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden, um eventuelle Mängel festzustellen und gegebenenfalls Nachbesserungen vorzunehmen. Die Prüfung umfasst die Kontrolle der technischen Unterlagen und das Besichtigen und Messen des Blitzschutzsystems. Die Tabelle zeigt die Zeitintervalle zwischen den Wiederholungsprüfungen.

Schutzklasse Intervall zwischen den

 

Sichtprüfungen

Intervall

 

umfassende Prüfung

Intervall zwischen umfassende Prüfung kritischer Systeme (Jahr)
I + II 1 Jahr 2 Jahre 1 Jahr
III + IV 2 Jahre 4 Jahre 1 Jahr
Blitzschutzanlagen für explosionsgefährdete bauliche Anlagen sollten alle 6 Monate einer Sichtprüfung unterzogen werden. Der elektrische Test der Installationen sollte einmal im Jahr ausgeführt werden.

Eine akzeptable Abweichung von diesem jährlichen Prüfplan wäre es, die Tests alle 14 bis 15 Monate dort durchzuführen, wo es sinnvoll erscheint, die Leitfähigkeit des Bodens zu unterschiedlichen Zeiten des Jahres zu messen, um so einen Hinweis auf jahreszeitbedingte Veränderungen zu bekommen.

 

Die Prüfungen und Wartungen sollten unter Zugrundelegung der Norm und der technischen Grundsätze der DIN 0185-305-3 durchgeführt werden. Die folgenden Punkte müssen beachtet werden: Die Prüfungen beinhalten auch die Kontrolle des inneren Blitzschutzes.

Hierzu gehört auch die Kontrolle des Blitzschutzpotentialausgleichs und der angeschlossenen Blitz- und Überspannungsableiter. Ein Prüfbericht oder Prüfbuch dient zur Dokumentation von Prüfungen und Wartungen von Blitzschutz-Systemen und muss bei jeder Prüfung oder Wartung ergänzt oder neu erstellt werden.

Umfang einer Prüfung:

  • Kontrolle aller Unterlagen und Dokumentationen, einschließlich der Übereinstimmung mit den Normen.
  • Allgemeiner Zustand von Fang- und Ableiteinrichtungen, sowie aller Verbindungsbauteile (keine losen Verbindungen), Durchgangswiderstände überprüfen.
  • Prüfung der Erdungsanlage und der Erdungswiderstände inkl. Übergänge und Verbindungen.
  • Prüfen des inneren Blitzschutzes inkl. Überspannungsableiter und Sicherungen.
  • Allgemeiner Zustand des Korrosionsgrades.
  • Sicherheit der Befestigung der Leitungen des LPS und deren Bauteile.
  • Dokumentation aller Änderungen und Erweiterungen des LPS sowie der Änderungen an der baulichen Anlage.